Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand 24. April 2018
  1. Geltungsbereich
    1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns (Fa. Drau Holz Volgger GmbH) und unseren Geschäftspartnern (Kunden). Sie sind wirksam, auch wenn sie schriftlich nicht ausbedungen wurden bzw. wenn wir uns nicht ausdrücklich auf sie berufen. Subsidiär gelten die Österreichischen Holzhandelsusancen.
    2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, wenn wir nicht ausdrücklich schriftlich zustimmen.
    3. Der Kunde anerkennt diese Geschäftbedingungen als für ihn verbindlich und verzichtet auf die Geltung eigener allgemeiner Geschäftsbedingungen.
    4. Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden Normen des ABGB und des KschG, wenn sie günstiger sind.
  2. Vertragsschluss
    1. Die in unseren Prospekten und Katalogen enthaltenen Angaben und Angebote sind freibleibend, unverbindlich und beinhalten keine Pflicht zur Annahme einer Bestellung (Vertragsantrag). Von unseren Vertretern gemachte Zusagen bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
    2. Wir behalten uns in allen Fällen die schriftliche Annahmeerklärung eines Vertragsantrages vor. Zugangsbestätigung und Stillschweigen unsererseits gelten nicht als
      verbindliche Annahme eines Vertragsantrages.
    3. Wir sind berechtigt, das in einer Bestellung liegende Vertragsanbot innerhalb einer Woche anzunehmen. Erfolgt die Annahme durch die tatsächliche Ausführung eines Geschäfts unsererseits, gilt der Vertrag mit Beginn der Ausführung als rechtswirksam zustande gekommen.
  3. Eigentumsvorbehalt
    1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Dem Kunden ist es untersagt, die Ware vor vollständiger Bezahlung zu verpfänden, zu verarbeiten und/oder zu veräußern, wenn nicht anderweitig Sicherheit geleistet wird und wir der Verfügung ausdrücklich schriftlich zustimmen. Der Kunde hat die Ware während aufrechtem Eigentumsvorbehalt pfleglich zu behandeln.
    2. Der Kunde als Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt bereits jetzt alle seine Forderungen in Höhe des
      Rechnungsbetrages an uns ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen und verpflichtet sich, den Abtretungsvermerk in seinen Fakturen und Geschäftsbüchern anzubringen. Wir nehmen diese Abtretung an und behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, wenn der Unternehmer seiner Zahlungsverpflichtung nicht ordnungsgemäß nachkommt.
    3. Bei Pfändungen oder sonstiger Inanspruchnahme des Kunden durch Dritte ist der Kunde dazu verhalten, den Zugriff Dritter auf die Ware abzuwehren, auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns unverzüglich zu verständigen.
    4. Forderungen des Kunden aus der Veräußerung oder einer sonstigen Verwertung der Vorbehaltsware gelten an uns abgetreten.
    5. Der Kunde ist verpflichtet, die von uns gelieferte Ware gegen Feuer und Diebstahl ausreichend zu versichern und sie so zu lagern, dass der Eigentumsvorbehalt wirksam bleibt. Der Käufer ist verpflichtet, uns jederzeit Zutritt zur Vorbehaltsware zu gewähren, uns Auskunft über deren Umfang und Verbleib zu geben und uns die Herausgabe zu ermöglichen.
  4. Preise
    1. Unsere Anbote gelten freibleibend ab Lager 9909 Leisach. Es gelten die am Tag des Vertragsabschlusses auf der Homepage www.drauholz.at tagesaktuell ausgewiesenen Verkaufspreise laut Preisliste, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist. Diese Preise verstehen sich in Euro exclusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer ab Lager 9909 Leisach und ohne Aufstellungs-, Zustellungs-, Liefer-, Transport-, Verwahrungs-, Ablade- und Montagekosten. Im Preis nicht enthalten sind daher insbesondere auch Kosten für die Auslieferung bzw. Zustellung, Verpackung, Verladung, Gebühren, Zölle und Abgaben, welche vom jeweiligen Auftragnehmer gesondert zu tragen sind. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, so wird eine allenfalls vom Auftraggeber gewünschte Transportversicherung gesondert verrechnet. Die Verpackung wird nur über ausdrückliche Vereinbarung zurückgenommen.
    2. Ein ausbedungener Preisnachlass wird nur unter der Bedingung der fristgerechten Zahlung sämtlicher offenen Forderungen gewährt und geht im Falle des Zahlungsverzuges verloren.
  5. Lieferung
    1. A-9909 Leisach ist Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung, auch wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt. Nutzen und Gefahr gehen sohin ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Liefergegenstandes im Lager Leisach an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.
    2. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Dies gilt auch für den Fall, als wir uns zur Übernahme von Zustellkosten bereit erklärt haben.
    3. Betriebsstörungen, höhere Gewalt, unmögliche oder ungenügende Rohstoffbeschaffung aufgrund von uns nicht beeinflussbarer Umstände entbinden uns von
      der vereinbarten Lieferfrist. Wir haben in diesen Fällen den Kunden umgehend von der voraussichtlichen Dauer der Lieferverzögerung zu verständigen. Dauert die Behinderung insgesamt länger als zwei Monate, so hat jeder Vertragpartner das Recht, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag ganz oder teilweise entschädigungslos zurückzutreten, wobei uns die bereits geleisteten Vorarbeiten vom Kunden zu ersetzen sind. Das Recht zum Vertragsrücktritt steht uns überdies nur insoweit zu, als die fristgerechte Vertragserfüllung durch das betreffende Ereignis verhindert wird. Wird die Vertragserfüllung unmöglich, werden wir von unserer Leistungspflicht frei.
    4. Wir sind berechtigt, im Falle von Lieferengpässen Teillieferungen zu erbringen.
    5. Wenn wir die von uns angebotenen Lieferungen bzw. Leistungen zu den unserer Kalkulation zugrunde liegenden Konditionen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig beschaffen können, sind wir nicht verpflichtet, Ersatzlieferung auf unsere Kosten vorzunehmen.
    6. Bei Kauf auf Abruf (Rahmenauftrag) hat der Kunde die bestellte Warenmenge innerhalb von drei Monaten ab Vertragsabschluss bei sonstigem Annahmeverzug schriftlich abzurufen. Wir sind verpflichtet, die Ware innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Abrufauftrages an den Kunden auszuliefern; die Punkte 4.1. und 4.2. gelten sinngemäß.
    7. Die vereinbarten Liefermengen sind Circamengen. Wir sind berechtigt, ohne Preisabschlag die vereinbarte Liefermenge um bis zu 10% zu unterschreiten bzw. um bis zu 10 % zu erhöhen, ohne dass uns hieraus ein gesonderter Kaufpreisanspruch zusteht.
    8. Die Vornahme von Teillieferungen ist zulässig.
    9. Unsererseits erfolgt die Zustellung der Ware bei Vereinbarung und überdies nur insoweit, als die Zulieferung zur vereinbarten Abladestelle tatsächlich und rechtlich mit Lastkraftwagen möglich ist. Wir behalten uns vor, bei ungeeigneten Straßen- oder Witterungsverhältnissen eine Zustellung zu widerrufen.
    10. Die Entladung der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden durch ihn selbst oder durch von ihm beauftragte Leute. Ist das Abladen durch uns ausbedungen, hat der Kunde für geeignete Abladestellen und Abladeflächen bei sonstigem Schadenersatz besorgt zu sein. Verpackungsmaterial wird von uns nicht zurückgenommen.
  6. Zahlung
    1. Zahlung ist abzugsfrei Zug um Zug gegen Lieferung fällig. Zahlungen werden jeweils auf die älteste noch aushaftende Forderung in Anrechnung gebracht. Vereinbarungswidrig abgezogene Skonti werden von uns ausnahmslos zurückgefordert.
    2. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, 12% (zwölf Prozent) Verzugszinsen p.a. bei quartalsmäßiger Kapitalisierung vom aushaftenden Betrag zu berechnen.
    3. Bei Zahlungsverzug oder aus anderen in der Sphäre des Kunden liegenden wichtigen Gründen sind wir berechtigt, die Erfüllung zu verweigern, die Lieferfrist zu verlängern, weitere Lieferungen bzw. Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen und/oder unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch für jene Fälle, als uns nachträglich begründete Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Zweifel ziehen. Ferner sind wir berechtigt, die die Ware auf Kosten des Kunden zurückzufordern und auf dessen Kosten abzuholen.
    4. Alle unsere Forderungen gegen den Kunden werden in jedem Fall sofort fällig, wenn der Kunde mit der Erfüllung auch nur einer Verbindlichkeit uns gegenüber in Verzug gerät.
    5. Der Kunde hat nur dann ein Recht zur Aufrechnung, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind.
    6. Der Kunde hat als Unternehmer auch bei Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen kein Zurückbehaltungsrecht. Wird das vereinbarte Zahlungsziel überschritten, so gelten die vorstehenden Bedingungen.
  7. Gewährleistung
    1. Gegenüber Konsumenten gelten die gesetzlichen Bestimmungen, wenn sie günstiger sind. Ansonsten kommen nachstehende Gewährleistungsregelungen zur Anwendung.
    2. Der Kunde hat die gelieferte Ware bei sonstigem Verlust von Gewährleistungsansprüchen unverzüglich zu untersuchen und Mengen-, Qualitäts- und Rechtsmängel sofort bei Ablieferung der Ware uns gegenüber detailliert und schriftlich anzuzeigen; verdeckte Mängel sind bei sonstigem Verlust von Gewährleistungsansprüchen ab ihrer Entdeckung uns gegenüber detailliert und schriftlich anzuzeigen. Uns steht das Recht zu, die behaupteten Mängel an Ort und Stelle zu überprüfen.
    3. Die Firma DRAU HOLZ haftet nicht für verdeckte Mängel (z.B. Insekten-/ Holzwurmbefall), weder MIT noch OHNE technischer Trocknung. Solche Produkte sind vor der Verarbeitung vom Kunden mit entsprechenden Mitteln (Laugen u.o.ä.) zu behandeln. Spätere Reklamationen diesbezüglich werden von der Firma DRAU HOLZ nicht anerkannt.
    4. Mengenabweichungen bis zu 10 % und optische Mängel betreffend die Holzmaserung und Holzfarbe stellen keine Mängel dar.
    5. Der Kunde ist verpflichtet, vor Übernahme der Ware deren Trockenheitsgrad selbst zu prüfen, widrigenfalls nach erfolgter Übernahme Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche wegen ungenügenden Trockenheitsgrades ausgeschlossen sind.
    6. Unsere Liefer- bzw. Leistungspflicht gilt als vertragsgemäß erfüllt, wenn wir dem Kunden Warenproben bzw. Muster zur Verfügung gestellt haben, die tatsächliche Lieferung und Leistung davon zwar abweicht, aber dem handels- bzw. handwerksüblichen Durchschnitt entspricht und von der bemusterten bzw. vereinbarten Beschaffenheit nicht wesentlich abweicht.
    7. Wird die gelieferte Ware vom Kunden verändert, unsachgemäß gelagert, behandelt oder verarbeitet, erlischt jeder Gewährleistungsanspruch.
    8. Preisminderung wird ausgeschlossen. Nach unserer Wahl leisten wir für Mängel Gewähr zunächst durch Verbesserung oder Austausch. Wir sind berechtigt, die gewählte Abhilfe zu verweigern, wenn sie unmöglich ist oder wenn damit ein, verglichen mit der anderen Abhilfe, unverhältnismäßig hoher Aufwand verbunden ist.
    9. Ist die Ware „wie besehen“ verkauft oder vor Lieferung vom Kunden oder seinen Leuten besichtigt und genehmigt worden, oder hat der Kunde die Ware trotz unserer Aufforderung nicht vorher besichtigt, so ist jegliche spätere Beanstandung hinsichtlich Qualitätsbeschaffenheit, Maß und Gewicht ausgeschlossen.
    10. Eine zugesicherte Eigenschaft liegt nur vor, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als solche ausbedungen wurde.
    11. Den Kunden trifft die Beweislast dafür, dass ein innerhalb der Gewährleistungsfrist angezeigter Mangel bereits im Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war, sowie dass der Mangel rechtzeitig festgestellt und gerügt wurde.
    12. Lehnt der Kunde die Übernahme der Ware ab oder behindert er unsere Vertragserfüllung, so sind wir berechtigt, nebst Zuhaltung des Vertrages und Schadenersatz zusätzlich ein Pönale in Höhe von 15 % des Wertes der nicht angenommenen und vereinbarungsgemäß gelieferten Ware zu begehren.
    13. Im Fall von Beanstandungen ist der Kunde dennoch verpflichtet, die Ware anzunehmen, abzuladen und getrennt nach kaufmännischen Grundsätzen zu lagern und zu pflegen. Die Gesamtpartie darf nicht eher angegriffen werden, als bis die Reklamation endgültig abgeschlossen ist, es sei denn, dass dies zur Vermeidung eines bedeutenden Schadens nötig wäre.
    14. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Gefahrüberganges; dies gilt auch für Lieferungen und Leistungen, die mit einem Gebäude oder Grund und Boden fest bzw. untrennbar verbunden werden.
  8. Haftungsbeschränkungen
    1. Außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes beschränkt sich unserer Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
    2. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen.
    3. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Gegenüber Konsumenten gilt die Haftungsbeschränkung für leichte Fahrlässigkeit nicht.
  9. Datenanwendung
    1. Der Kunde erteilt uns seine Zustimmung zur Erhebung und Verwendung seiner für die Betreuung und die Geschäftsabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten (wie insbesondere Namen, Titel, Beruf, Geburtsdatum, Branche, Adresse, Umsatz-, Liefer-, Fakturen-, Statistikdaten) im Sinne § 4 Zi 7 ff. DSG 2000.
  10. Rechtswahl, Gerichtsstand
    1. Für sämtliche Streitigkeiten gilt ausschließlich die Anwendung des österreichischen materiellen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen vereinbart.
    2. Für alle Streitigkeiten ist das für 9900 Lienz sachlich zuständige Gericht vereinbart; gegenüber Konsumenten gilt dies, wenn zwingende Bestimmungen des KschG nicht entgegenstehen.
  11. DSGVO Grundlagen
    1. Rechtsgrundlage Einwilligung
      Sie haben uns Daten über sich freiwillig zur Verfügung gestellt, und wir verarbeiten diese Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung zu folgenden Zwecken: Information über unsere Produkte, Angebotslegung, Auftragserstellung, Erstellung von Frachtpapieren und Faktura Dokumenten, sowie allfälliger Mahndekrete. Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Ein Widerruf hat zur Folge, dass wir Ihre Daten ab diesem Zeitpunkt zu oben genannten Zwecken nicht mehr verarbeiten. Für einen Widerruf wenden Sie sich bitte an: MAIL: info@drauholz.at
    2. Rechtsgrundlage Vertragserfüllung
      Die von Ihnen bereit gestellten Daten sind zur Vertragserfüllung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. Ohne diese Daten können wir den Vertrag mit Ihnen nicht abschließen. Zweck der Datenverarbeitung betreffen Angebotslegung, Auftragserstellung, Erstellung von Frachtpapieren und Faktura Dokumenten, sowie allfälliger erforderlicher Datenweitergabe im Rahmen der DSGVO an Kreditversicherungen, und zur Erfüllung von Mahndekreten. Zusätzlich ermöglicht die Datenverarbeitung eine genaue Artikel- und Preisverfolgung. Weiters werden mit den erhobenen Daten die gesetzlichen Verpflichtungen zur Rechnungslegung erfüllt.
    3. Speicherdauer/Löschungsfrist
      Wir speichern Ihre Daten bis zur Erlöschung unserer Geschäftsbeziehung, bzw. erfolgt eine Löschung 7 Jahre nach der letzten Erstellung einer Rechnung auf Ihren Kundenkodex der die von Ihnen bereitgestellten Daten enthält.
    4. Kontakt
      Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktdaten: Drau Holz Volgger GmbH, Gries 46; A-9909 Leisach
      Mail: info@drauholz.at
    5. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:
      Für unsere Betriebsgröße ist kein Datenschutzbeauftragter notwendig. Für Fragen stehen wir Ihnen aber unter folgender Mail Adresse zur Verfügung.
      Mail: info@drauholz.at
    6. Rechtsbehelfsbelehrung
      Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu. Dafür wenden Sie sich an uns. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist die Datenschutzbehörde zuständig.